Schlaflabor
Mittlerweile gibt es in Deutschland über 300 anerkannte schlafmedizinische Zentren. Wie die Untersuchung in einem Schlaflabor aussieht, erfahren Sie unter:
Wann sollten Sie ein Schlaflabor aufsuchen?
Einen Schlafspezialisten sollten Sie immer dann zu Rate ziehen, wenn vor allem einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Ihre Schlafstörung ist schon länger als ein halbes Jahr behandelt worden und trotzdem ist keine Besserung eingetreten.
- Es besteht der Verdacht, dass die Schlafstörung organisch bedingt ist (z.B. Schlafapnoe, Epilepsie, Herzrhythmusstörungen)
- Es kommt bei Ihnen im Schlaf zu auffälligen Bewegungen oder Verhaltensweisen (z.B. Schlafwandeln oder andere Parasomnien, nächtliche Verwirrtheitszustände).
Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) hat folgende Indikationen zur Überweisung eines Patienten ins Schlaflabor festgelegt:
- Schwere Schlafstörungen mit signifikanter Beeinträchtigung der Befindlichkeit und/oder der Leistungsfähigkeit am Tage.
- Chronische und therapieresistente Schlafstörungen mit negativem Behandlungserfolg über mehr als ein halbes Jahr.
- Dringender Verdacht auf eine organisch bedingte Schlafstörung (z.B. Schlaf-Apnoe-Syndrom, Epilepsie, Herzrhythmusstörungen)
- Auffällige Verhaltensweisen unklarer Genese im Schlaf (z.B. Parasomnien)
- Patienten mit hohem Leidensdruck bei einem auf ihre Erkrankung ausgerichteten diagnostischen und/oder therapeutischen Angebot des Schlafmedizinischen Zentrums.
- Schwer behandelbare Schlafstörungen mit Komorbidität körperlicher oder psychischer Erkrankungen, die wahrscheinlich mit der Schlafstörung interagieren.
Auch ein Schlafspezialist wird nicht in jedem Fall zu einer Nachtableitung raten. Die meisten Schlafmedizinischen Zentren verfügen über eine Schlafambulanz, wo zunächst im Gespräch mit dem Arzt/Psychologen abgeklärt werden kann, wie Ihre individuelle Schlafproblematik aussieht und ob eine Untersuchung im Schlaflabor notwendig ist.
Wo in Ihrer Nähe sich ein Schlafspezialist befindet, erfahren Sie unter: